Kabel-TV-Kosten können nicht mehr pauschal auf Mieter abgewälzt werden

Ab Juli 2024 gibt es neue Regelungen für die Abrechnung von Kabel-TV-Kosten

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Wechselszenario 1: Der Kabel-TV-Anbieter bleibt der Gleiche

Wenn der aktuelle Kabel-TV-Anbieter des Mieters auch nach Juli 2024 weiterhin im Gebäude tätig ist, muss der Vermieter sicherstellen, dass der Mieter einen eigenständigen Vertrag mit dem Anbieter abschließen kann. Die Kosten für den Kabel-TV-Empfang werden dann direkt zwischen dem Mieter und dem Anbieter vereinbart und abgerechnet. Dies ermöglicht eine individuelle Kostenkontrolle und Flexibilität für den Mieter.

Wechselszenario 2: Wechsel des Kabel-TV-Anbieters

Für Mieter, die mit dem aktuellen Kabel-TV-Anbieter unzufrieden sind oder nach günstigeren Tarifen suchen, bietet sich ein Wechsel an. Nach Juli 2024 können Mieter ihren Kabel-TV-Anbieter frei wählen und entsprechende Verträge abschließen. Es empfiehlt sich, die verschiedenen Anbieter und Tarife zu vergleichen, um das beste Angebot zu finden. Hierbei können Online-Vergleichsportale hilfreich sein.

Wechselszenario 3: Verzicht auf Kabel-TV

Wer keinen Wert auf Kabel-TV legt oder alternative Empfangsmöglichkeiten nutzt, kann auch gänzlich auf den Kabel-TV-Empfang verzichten. In diesem Fall sollte der Mieter dies dem Vermieter rechtzeitig mitteilen, damit keine unnötigen Kosten entstehen. Alternativ kann der Mieter sich erkundigen, ob es die Möglichkeit gibt, den Kabel-TV-Anschluss abzuschalten und dadurch Kosten einzusparen.

Fazit:

Ab Juli 2024 haben Mieter das Recht, selbst über ihren Kabel-TV-Anbieter zu entscheiden und die Kosten dafür individuell zu tragen. Dies ermöglicht mehr Flexibilität und Transparenz bei der Abrechnung. Mieter sollten die verschiedenen Wechselszenarien in Betracht ziehen, um die für sie beste Option zu finden. Egal ob man beim aktuellen Anbieter bleibt, zu einem anderen wechselt oder komplett auf Kabel-TV verzichtet – die Entscheidung liegt nun in den Händen der Mieter.